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Mietvertrag erstellen — kostenlos & rechtssicher

Ein rechtssicherer Mietvertrag schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen. Mit unserem KI-Generator erstellen Sie einen vollständigen Mietvertrag in weniger als einer Minute — ohne Termin, mit kostenloser Vorschau. Für Deutschland (BGB) und Österreich (MRG).

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Was enthält der generierte Mietvertrag?

Alle Pflichtangaben nach BGB § 535 (Deutschland) und MRG (Österreich)
Regeln zu Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution
Kündigungsfristen und Schönheitsreparaturen
Haustier-, Untermiete- und Gartenregelungen
Befristete und unbefristete Mietverträge
Unterschriftsblock für Vermieter und Mieter
Sofort druckbereit oder als PDF speicherbar

Mietvertrag: Deutschland vs. Österreich

Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick

Thema🇩🇪 Deutschland🇦🇹 Österreich
Kaution (Maximum)Max. 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)Kein gesetzliches Maximum; üblich 2–3 Bruttomonatsmieten
Befristung (Mindestlaufzeit)Keine Mindestlaufzeit, aber nur mit einem Grund nach § 575 BGB (Eigennutzung, Abriss/Umbau, Vermietung an Dienstverpflichtete), bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt; sonst unbefristetWohnungen: schriftlich und mind. 5 Jahre, bei einem Vermieter, der kein Unternehmer ist, mind. 3 Jahre (§ 29 Abs. 1 Z 3 MRG), sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 29 Abs. 3 lit. a MRG)
Kündigungsfrist Mieter3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB)1–3 Monate je nach MRG-Bereich und Vereinbarung
Kündigung durch VermieterNur mit Kündigungsgrund (§ 573 BGB), z. B. EigenbedarfStark eingeschränkt – nur bestimmte Gründe nach § 30 MRG
Begriffe im Vertrag"Miete", "Mieter", "Vermieter""Mietzins", "Bestandnehmer", "Bestandgeber"
SchönheitsreparaturenNur per expliziter Klausel auf Mieter übertragbarGesetzlich keine Pflicht des Mieters; nur wenn vereinbart
Gesetzliche GrundlageBGB §§ 535–580aMRG + ABGB §§ 1090–1121

Häufige Fehler beim Mietvertrag

✗Kaution über dem gesetzlichen Maximum ansetzen (Deutschland: max. 3 Nettokaltmieten)
✗Befristeten Wohnungsmietvertrag in Österreich kürzer als 5 Jahre abschließen (3 Jahre, wenn der Vermieter kein Unternehmer ist) — gilt dann als unbefristet (§ 29 MRG)
✗Schönheitsreparaturen per Formularklausel nach starrem Fristenplan auferlegen — in Deutschland unwirksam (BGH, Urteil vom 23.6.2004, VIII ZR 361/03)
✗Nebenkostenabrechnung nicht vertraglich geregelt — führt häufig zu Streit
✗Keine schriftliche Dokumentation des Wohnungszustands bei Einzug (fehlendes Übergabeprotokoll)
✗Untervermietung nicht explizit geregelt — kann zu fristloser Kündigung führen

Nutzen Sie die Liste als Kontrolle: Der Generator formuliert den Text aus Ihren Angaben — ob Frist, Form und Inhalt für Ihren Fall stimmen, prüfen Sie vor Unterschrift oder Versand anhand dieser Punkte.

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

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Infos eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.

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Unsere KI analysiert Ihre Angaben und generiert ein vollständig individuelles, rechtssicheres Dokument.

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Häufige Fragen: Mietvertrag

Was muss ein Mietvertrag enthalten?

Wirksam ist ein Mietvertrag bereits, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt und die Miete einig sind (§ 535 BGB, § 1094 ABGB). Damit es später keinen Streit gibt, sollte er außerdem Namen und Adressen beider Parteien, die genaue Anschrift des Mietobjekts, die Mietdauer, die Nebenkosten und eine etwaige Kaution festhalten. Unser Generator erstellt alle Pflichtangaben automatisch.

Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?

Ja, mündliche Mietverträge sind rechtlich gültig, aber gefährlich — im Streitfall lässt sich nichts beweisen. Ein schriftlicher Mietvertrag schützt beide Seiten und ist daher dringend empfohlen.

Wie hoch darf die Kaution sein?

In Deutschland darf die Kaution maximal 3 Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). In Österreich gibt es keine gesetzliche Obergrenze, üblich sind 2–3 Bruttomonatsmieten.

Kann ich einen Mietvertrag ohne Anwalt erstellen?

Ja. Für Ihren eigenen Mietvertrag brauchen Sie keinen Anwalt. Beschränkt ist nur das berufsmäßige Tätigwerden für andere: In Deutschland ist eine Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit „in konkreten fremden Angelegenheiten" (§ 2 Abs. 1 RDG), in Österreich ist die umfassende berufsmäßige Parteienvertretung den Rechtsanwälten vorbehalten (§ 8 Abs. 2 RAO). Wer in eigener Sache handelt, fällt unter beides nicht. Unser Generator erstellt aus Ihren Angaben einen vollständigen Entwurf — wir sind keine Rechtsanwälte und beraten nicht; prüfen Sie ihn vor der Unterschrift.

Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag?

Ein unbefristeter Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und endet nur durch Kündigung. Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. In Österreich muss die Befristung im Anwendungsbereich des MRG schriftlich vereinbart werden und bei Wohnungen mindestens fünf Jahre betragen, bei einem Vermieter, der kein Unternehmer ist, mindestens drei Jahre (§ 29 Abs. 1 Z 3 MRG, für ab 1.1.2026 geschlossene oder erneuerte Verträge); wird der Vertrag nach Ablauf weder verlängert noch aufgelöst, gilt er einmalig als um fünf bzw. drei Jahre erneuert (§ 29 Abs. 3 lit. b MRG). In Deutschland kann Wohnraum, von Sonderfällen wie der Vermietung zum nur vorübergehenden Gebrauch abgesehen (§ 549 Abs. 2 BGB), nur aus einem der Gründe des § 575 BGB befristet werden: Eigennutzung durch den Vermieter, seine Familien- oder Haushaltsangehörigen, Beseitigung, wesentliche Veränderung oder Instandsetzung der Räume oder Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten. Der Grund muss dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Mietvertrag erstellen für Österreich — was ist anders?

In Österreich gilt das MRG (Mietrechtsgesetz) zusätzlich zum ABGB. Wichtige Unterschiede: Begriffe wie "Mietzins" statt "Miete", "Bestandnehmer" statt "Mieter". Die Befristung eines Wohnungsmietvertrags muss im Anwendungsbereich des MRG schriftlich vereinbart werden und mindestens fünf Jahre betragen, bei einem Vermieter, der kein Unternehmer ist, mindestens drei Jahre (§ 29 Abs. 1 Z 3 MRG); sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Wählen Sie im Formular Österreich, formuliert der Generator den Vertrag nach ABGB und MRG. Ob das MRG für Ihre Wohnung ganz, teilweise oder gar nicht gilt, hängt unter anderem vom Datum der Baubewilligung und von der Zahl der Wohnungen im Gebäude ab (§ 1 MRG). Diese Angaben fragt das Formular nicht ab; klären Sie die Frage vor der Unterschrift.

„Mietvertrag“ in Deutschland: Was Sie wissen sollten

Der Mietvertrag regelt, welche Wohnung zu welcher Miete überlassen wird und welche Betriebskosten der Mieter zusätzlich trägt. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; die Landesverordnungen müssen spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten (§ 556d BGB).

Das muss hinein

  • Die Wohnung genau bezeichnen, mit Lage im Haus, Wohnfläche und mitvermieteten Räumen wie Keller oder Stellplatz.
  • Vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt, am besten mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung; ohne Vereinbarung trägt der Vermieter die Lasten der Mietsache (§ 535 Abs. 1, § 556 Abs. 1 BGB).
  • Festlegen, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung gezahlt werden; Vorauszahlungen müssen angemessen sein (§ 556 Abs. 2 BGB).
  • Bei einer Staffelmiete jede Staffel als Eurobetrag ausweisen, schriftlich vereinbaren und jeweils mindestens ein Jahr unverändert lassen (§ 557a Abs. 1 und 2 BGB).
  • Liegt die Miete im Gebiet der Mietpreisbremse wegen höherer Vormiete, Modernisierung oder Neubau über der Grenze, diesen Grund dem Mieter vor dessen Vertragserklärung unaufgefordert mitteilen (§ 556g Abs. 1a BGB).

Form und Unterschrift

Der Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei, eine Staffelmiete muss jedoch schriftlich vereinbart werden (§ 557a Abs. 1 BGB). Auskünfte und Rügen zur Mietpreisbremse bedürfen der Textform (§ 556g Abs. 4 BGB).

Häufige Fehler und ihre Folgen

  • Wohnfläche zu großzügig angegeben: Liegt die tatsächliche Fläche um mehr als 10 Prozent darunter, ist das ein Mangel, der zur Minderung der Bruttomiete berechtigt (BGH VIII ZR 347/04).
  • Mietpreisbremse mit Vormiete oder Modernisierung überschritten, ohne dies vorher mitzuteilen: Der Vermieter kann sich darauf nicht berufen, nach Nachholung der Auskunft erst zwei Jahre später, und der Mieter kann zu viel gezahlte Miete nach einer Rüge zurückverlangen (§ 556g Abs. 1a und 2 BGB).
  • Staffeln nur in Prozent statt in Euro festgelegt: Die Vereinbarung erfüllt § 557a Abs. 1 BGB nicht, Erhöhungen lassen sich dann nicht auf die Staffel stützen.

Was danach passiert

Der Vermieter muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen, der Mieter sich in derselben Frist bei der Meldebehörde anmelden; Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§§ 17, 19 und 54 BMG). Eine Barkaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut anzulegen, die Erträge stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums; danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen, Einwendungen muss der Mieter binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

Mietvertrag: Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „Mietvertrag“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • §§ 535 ff. BGB
  • § 551 BGB
  • § 550 BGB
  • § 573c Abs. 1 BGB
  • § 573c Abs. 2 BGB
  • § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
  • § 573c Abs. 3 BGB
  • § 573c Abs. 4 BGB
  • § 575 BGB
  • § 549 Abs. 2 BGB
  • §§ 535 ff. BGB (Mietvertrag über Wohnraum)
  • Kaution: § 551 BGB – maximal 3 Kaltmonatsmieten, Mieter darf in bis zu 3 gleichen Monatsraten zahlen
  • Schriftform: § 550 BGB – Verträge über mehr als 1 Jahr Laufzeit bedürfen der Schriftform, sonst gelten sie als unbefristet
  • Kündigungsfristen: § 573c Abs. 1 BGB – Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats; für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate (3/6/9 Monate). Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Frist vereinbart werden (§ 573c Abs. 2 BGB); bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern er dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt) ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig (§ 573c Abs. 3 BGB). Eine zum Nachteil des Mieters von Abs. 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
  • Zeitmietvertrag (§ 575 BGB): Eine Befristung wirkt nur, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen, in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass eine Fortsetzung die Maßnahmen erheblich erschweren würde, oder die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will, und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt; andernfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. § 575 BGB gilt nicht für Wohnraum nach § 549 Abs. 2 BGB (insbesondere Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch) und nicht für Studenten- oder Jugendwohnheime (§ 549 Abs. 3 BGB).
  • Staffel- oder Indexmiete möglich (§§ 557a, 557b BGB) – bei Neuvermietung ggf. Mietpreisbremse beachten (§§ 556d ff. BGB)

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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