Vollmacht erstellen — kostenlos & rechtssicher
Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln — bei Behörden, Vertragsabschlüssen oder im Alltag. Unser Generator erstellt rechtssichere Vollmachten nach deutschem und österreichischem Recht.
Keine Anmeldung nötig · Sofort verfügbar · 100% kostenlos
📄 Erst ansehen? Kostenloses Vollmacht-Muster
Anschauungsmuster mit Beispieldaten — sofort ansehen, ohne Anmeldung.
Was enthält der generierte Vollmacht?
Vollmacht: Deutschland vs. Österreich
Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick
| Thema | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich |
|---|---|---|
| Begriff für Bevollmächtigten | "Bevollmächtigter" (BGB § 164 ff.) | "Machthaber" (ABGB §§ 1002–1044) |
| Notarielle Pflicht | Für Grundstücke, Handelsregistereintragungen | Beglaubigte Unterschrift für Grundbuchseintragungen (§ 31 GBG) und für Geschäfte, die einen Notariatsakt erfordern (§ 69 Notariatsordnung); der Notariatsakt selbst ist nur für bestimmte Geschäfte vorgeschrieben, z. B. Abtretung von GmbH-Anteilen (§ 76 Abs. 2 GmbHG) oder Erbverzicht (Notariatsakt oder gerichtliches Protokoll, § 551 ABGB) |
| Erlöschen bei Geschäftsunfähigkeit | Erlischt im Zweifel nicht, wenn ein Auftrag zugrunde liegt (§ 168 Satz 1, § 672 BGB) | Erlischt nach der Rechtsprechung nicht; ein gesetzlicher Vertreter kann sie widerrufen (OGH, RS0019873) |
| Widerruf | Jederzeit, formfrei möglich (§ 168 BGB) | Jederzeit, formfrei möglich (§ 1020 ABGB) |
Häufige Fehler beim Vollmacht
Nutzen Sie die Liste als Kontrolle: Der Generator formuliert den Text aus Ihren Angaben — ob Frist, Form und Inhalt für Ihren Fall stimmen, prüfen Sie vor Unterschrift oder Versand anhand dieser Punkte.
In 3 Schritten zum fertigen Dokument
Infos eingeben
Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.
KI erstellt Dokument
Unsere KI analysiert Ihre Angaben und generiert ein vollständig individuelles, rechtssicheres Dokument.
Herunterladen & verwenden
Drucken Sie das Dokument aus oder speichern Sie es als PDF — sofort verwendungsbereit.
Häufige Fragen: Vollmacht
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ermächtigt eine andere Person (Bevollmächtigter), in Ihrem Namen rechtlich verbindlich zu handeln — z.B. Verträge zu unterschreiben, Behördengänge zu erledigen oder ein KFZ zuzulassen.
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Für einfache Vollmachten ist keine Beglaubigung nötig. Für Grundbuch und Handelsregister verlangt das Gesetz aber grundsätzlich eine öffentlich beglaubigte Unterschrift: in Deutschland nach § 29 GBO und § 12 Abs. 1 HGB, in Österreich für Grundbuchseintragungen nach § 31 GBG. Unser Generator eignet sich für alle nicht-notariellen Vollmachten.
Kann ich eine Vollmacht jederzeit widerrufen?
Grundsätzlich ja, ohne Angabe von Gründen (§ 168 Satz 2 BGB, § 1020 ABGB); in Deutschland gilt das nur, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie betroffenen Dritten mitgeteilt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Generalvollmacht?
Eine Spezialvollmacht gilt nur für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. KFZ-Zulassung). Eine Generalvollmacht ermächtigt grundsätzlich zu allen Rechtsgeschäften, bei denen Vertretung zulässig ist; ein Testament etwa kann nur persönlich errichtet werden (§ 2064 BGB, § 564 ABGB). In Österreich deckt sie Veräußerungen, Darlehen, Prozesse, Vergleiche oder Schenkungen nur, wenn die Vollmacht diese Geschäfte ausdrücklich nennt (§ 1008 ABGB). Wegen des großen Vertrauens sollte eine Generalvollmacht nur an absolut vertrauenswürdige Personen erteilt werden.
Vollmacht Österreich — was ist zu beachten?
In Österreich gilt das ABGB (§§ 1002–1044). Für Grundbuchseintragungen braucht es Urkunden mit gerichtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift; die Vollmacht muss entweder auf das bestimmte Geschäft lauten, höchstens drei Jahre vor dem Grundbuchsantrag ausgestellt oder eine Vorsorgevollmacht sein (§ 31 GBG). Für Geschäfte, die einen Notariatsakt erfordern (etwa die Abtretung von GmbH-Anteilen), braucht die Vollmacht mindestens eine beglaubigte Unterschrift und muss das Geschäft zumindest der Gattung nach nennen (§ 69 Notariatsordnung). Für Veräußerungen, Darlehen, Prozesse, Vergleiche oder Schenkungen muss die Vollmacht diese Geschäfte ausdrücklich nennen (§ 1008 ABGB). Die österreichische Begrifflichkeit lautet "Machthaber" für den Bevollmächtigten.
„Vollmacht“ in Deutschland: Was Sie wissen sollten
Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben; was sie innerhalb der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB). Erteilt wird sie gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem Dritten, bei dem er auftreten soll (§ 167 Abs. 1 BGB).
Das muss hinein
- Bei einer Vollmacht für ein Verwaltungsverfahren ausdrücklich die Ausnahmen, weil sie sonst alle Verfahrenshandlungen deckt (§ 14 Abs. 1 VwVfG).
- Ob der Bevollmächtigte Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten schließen darf; ohne Gestattung ist ihm das verwehrt, außer zur Erfüllung einer Verbindlichkeit (§ 181 BGB).
- Ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll; ohne Regelung entscheidet das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 168 Satz 1, § 672 BGB), im Verwaltungsverfahren erlischt sie mit dem Tod nicht (§ 14 Abs. 2 VwVfG).
- Ihre Unterschrift, denn vor Gericht ist die Vollmacht schriftlich einzureichen (§ 80 ZPO) und Behörden können einen schriftlichen Nachweis verlangen (§ 14 Abs. 1 VwVfG).
Form und Unterschrift
Soll die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehens berechtigen, muss sie schriftlich mit den Pflichtangaben dieses Darlehensvertrags erteilt oder notariell beurkundet sein (§ 492 Abs. 4 BGB). Konto- und Depotvollmachten erteilen Sie am besten auf dem Bankvordruck gemeinsam mit der bevollmächtigten Person, die die Bank anhand ihres Ausweises identifizieren muss.
Häufige Fehler und ihre Folgen
- Der Bevollmächtigte kündigt einen Vertrag, ohne die Vollmachtsurkunde vorzulegen: Der Empfänger kann die Kündigung unverzüglich zurückweisen, und sie ist dann unwirksam, außer Sie hatten ihn selbst von der Bevollmächtigung unterrichtet (§ 174 BGB).
- Eine Vollmacht, die Sie der Bank oder dem Vermieter direkt mitgeteilt haben, nur gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen: Sie bleibt diesem Dritten gegenüber in Kraft, bis Sie ihm das Erlöschen anzeigen (§ 170, § 171 Abs. 2 BGB).
- Den Umfang nur vage beschreiben: Was darüber hinausgeht, bindet Sie nur mit Ihrer Genehmigung; auf Aufforderung des Vertragspartners gilt Ihr Schweigen nach zwei Wochen als Verweigerung (§ 177 BGB), und der Bevollmächtigte haftet ihm dann persönlich (§ 179 BGB).
Was danach passiert
Nach dem Erlöschen muss der Bevollmächtigte die Urkunde zurückgeben (§ 175 BGB); bis dahin wirkt sie gegenüber Dritten weiter, denen er sie vorlegt und die das Erlöschen weder kennen noch kennen müssen (§ 172 Abs. 2, § 173 BGB). Bekommen Sie sie nicht zurück, können Sie sie mit Bewilligung des Amtsgerichts öffentlich für kraftlos erklären, wirksam einen Monat nach der letzten Veröffentlichung (§ 176 BGB). Einer Behörde gegenüber wirkt der Widerruf erst mit Zugang bei ihr (§ 14 Abs. 1 VwVfG).
Vollmacht: Rechtsgrundlagen in Deutschland
Für Deutschland erstellt die KI „Vollmacht“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:
- §§ 164–181 BGB
- §§ 167 ff. BGB
- § 167 Abs. 2 BGB
- § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 12 Abs. 1 HGB
- § 1945 Abs. 3 BGB
- §§ 48 ff. HGB
- § 168 BGB
- §§ 164–181 BGB (Stellvertretung), §§ 167 ff. BGB (Erteilung der Vollmacht)
- Die Vollmacht bedarf nicht der Form, die für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Eine Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH aber notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie unwiderruflich ist oder ihre Erteilung nur das äußere Gewand für die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung ist.
- Gegenüber dem Grundbuchamt sind die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen, auch die Vollmacht, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen (§ 29 Abs. 1 Grundbuchordnung). Öffentlich beglaubigt sein müssen auch die Vollmacht zur Anmeldung zum Handelsregister (§ 12 Abs. 1 HGB) und die Vollmacht zur Ausschlagung einer Erbschaft (§ 1945 Abs. 3 BGB).
- Handelsvollmacht/Prokura bei Kaufleuten: §§ 48 ff. HGB
- Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich (§ 168 BGB), sofern nicht ausdrücklich unwiderruflich vereinbart
Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
Sie brauchen „Vollmacht“ für Österreich? Zur Fassung für Österreich →
Zum Thema „Vollmacht“ weiterlesen
Bereit? Erstellen Sie Ihren Vollmacht jetzt.
Kostenlos starten. Keine Kreditkarte nötig. In 60 Sekunden fertig.
✨ Jetzt kostenlos erstellenÄhnliche Vorlagen: Familie & Privat
Diese Dokumente werden oft zusammen benötigt
Testament
Letzter Wille — individuell und rechtssicher formuliert
Schenkungsvertrag
Geld oder Gegenstände rechtssicher verschenken
Patientenverfügung
Medizinische Wünsche für den Ernstfall schriftlich festhalten
Ehevertrag
Gütertrennung, Unterhalt und Erbrecht vor der Hochzeit regeln
Partnerschaftsvertrag
Lebensgemeinschaft rechtlich absichern — ohne Trauschein
Trennungsvereinbarung
Trennung einvernehmlich und fair regeln — für Ehe und Partnerschaft