Aufhebungsvertrag erstellen — Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen — ohne Kündigungsfristen und ohne Risiko einer Abfindungsklage. Ideal wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind. Unser Generator erstellt rechtssichere Aufhebungsverträge.
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Was enthält der generierte Aufhebungsvertrag?
Aufhebungsvertrag: Deutschland vs. Österreich
Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick
| Thema | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich |
|---|---|---|
| Bezeichnung | "Aufhebungsvertrag" | "Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses" |
| Sperrfrist ALG/AMS | Bis 12 Wochen Sperrzeit (§ 159 SGB III) | Bis 4 Wochen Sperrfrist beim AMS (§ 11 AlVG) |
| Abfertigung | Kein Äquivalent zu AT-Abfertigung | Abfertigung neu (BMSVG) aus Konto; Abfertigung alt ggf. fällig |
Häufige Fehler beim Aufhebungsvertrag
Unser Generator vermeidet diese Fehler automatisch — durch aktuelle Rechtsgrundlagen und geprüfte Vorlagen.
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Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, der Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung. Der Vorteil: keine Kündigungsfristen, Beendigung zum gewünschten Termin, oft mit Abfindung. Der Nachteil: mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Führt ein Aufhebungsvertrag zur Sperre beim Arbeitslosengeld?
In Deutschland: Ja, meist 12 Wochen Sperrzeit (§ 159 SGB III). In Österreich: Sperrfrist bis 4 Wochen möglich. Ausnahmen bei wichtigen persönlichen Gründen (z.B. Umzug wegen Ehe). Das sollte vor Unterschrift mit der Agentur für Arbeit / dem AMS geklärt werden.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Grundsätzlich nein. Sobald beide Parteien unterschrieben haben, ist er bindend. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Verbrauchergeschäften. Manche Gerichte geben eine kurze "Bedenkzeit" — aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Also bei 5 Jahren: 2,5 Monatsgehälter. Das ist aber nur ein Richtwert — es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, alles ist Verhandlungssache.
Was muss ich im Aufhebungsvertrag unbedingt regeln?
Beendigungsdatum, Abfindung (falls vereinbart), Resturlaub, Freistellung, Zeugnis (Art und Inhalt), Rückgabe von Firmeneigentum, ggf. Verschwiegenheitspflicht und Wettbewerbsverbot.
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