Praktikumsvertrag erstellen — Praktikum rechtssicher vereinbaren
Ein Praktikumsvertrag schützt Unternehmen und Praktikant gleichermaßen. Er regelt Tätigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Ansprüche — und schafft Klarheit über Mindestlohnpflicht, Urlaub und Zeugnisanspruch.
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Was enthält der generierte Praktikumsvertrag?
Praktikumsvertrag: Deutschland vs. Österreich
Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick
| Thema | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich |
|---|---|---|
| Mindestlohn Pflichtpraktikum | Kein Mindestlohn (§ 22 MiLoG Ausnahme) | Sehr unterschiedlich je Schultyp und KV |
| Mindestlohn freiwillig > 3 Monate | Voller Mindestlohn nach MiLoG | Je nach KV; kein bundesweit einheitlicher Mindestlohn |
| Jugendschutz | JArbSchG für unter 18-Jährige | KJBG (Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz) |
| Urlaubsanspruch | Anteilig nach BUrlG (2 Tage/Monat) | Anteilig nach UrlG |
Häufige Fehler beim Praktikumsvertrag
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Häufige Fragen zum Praktikumsvertrag
Braucht ein Praktikant Mindestlohn?
In Deutschland: Pflichtpraktikum (Schule/Hochschule) → kein Mindestlohn. Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate → kein Mindestlohn. Freiwilliges Praktikum über 3 Monate → voller Mindestlohn nach MiLoG. In Österreich: Beim Pflichtpraktikum nach Schultyp sehr unterschiedlich — Kollektivvertrag und BAG prüfen.
Welche Arbeitszeit gilt für Praktikanten?
Für minderjährige Praktikanten gilt das JArbSchG (DE) / KJBG (AT): max. 8 Stunden pro Tag, keine Nacht- oder Wochenendarbeit. Für volljährige Praktikanten gelten die normalen Arbeitszeitregeln (ArbZG / AZG).
Hat ein Praktikant Anspruch auf Urlaub?
Ja, anteilig. In Deutschland: BUrlG (24 Werktage im Jahr = 2 pro Monat). Bei Minderjährigen: JArbSchG § 19 (30 Werktage). Bei einem 3-Monats-Praktikum sind das ca. 6 Urlaubstage.
Muss ein Praktikant ein Zeugnis bekommen?
Ja — jeder Praktikant hat Anspruch auf ein Zeugnis. Der Inhalt sollte vorab vereinbart werden. Das Zeugnis sollte Tätigkeiten, Dauer und eine Beurteilung enthalten.
Kann ein Praktikumsvertrag gekündigt werden?
Ja — wie ein normaler Arbeitsvertrag. In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich. Nach der Probezeit gelten die vereinbarten Kündigungsfristen (oder gesetzliche Mindestfristen).
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