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Maklervertrag (Immobilien) erstellen — kostenlos & rechtssicher für Deutschland

Auftrag an einen Immobilienmakler zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie

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Was enthält der generierte Maklervertrag (Immobilien)?

Auftraggeber (Name)
Auftraggeber (Adresse)
Makler (Name)
Makler (Adresse)
Art der Immobilie
Adresse der Immobilie
Art des Auftrags
Auftragsart

In 3 Schritten zum fertigen Maklervertrag (Immobilien)

1

Daten eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Angaben aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI generiert ein vollständiges, rechtssicheres Dokument für DE & AT.

3

Herunterladen & verwenden

Drucken oder als PDF speichern — sofort unterschriftsreif.

Häufige Fragen: Maklervertrag (Immobilien)

Maklervertrag (Immobilien): Nach welchem Recht wird das Dokument für Deutschland erstellt?

Nach deutschem Recht, insbesondere §§ 652-655 BGB, § 652 Abs. 1 BGB, § 656a BGB. Wählen Sie im Formular Österreich, passt die KI „Maklervertrag (Immobilien)“ an österreichischem Recht an.

Maklervertrag (Immobilien): Was kostet die Erstellung?

Die Erstellung ist kostenlos. Sie sehen „Maklervertrag (Immobilien)“ vorab als Vorschau und entscheiden selbst, ob Sie das fertige Dokument herunterladen möchten.

Maklervertrag (Immobilien): Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel weniger als 60 Sekunden, nachdem Sie das Formular für „Maklervertrag (Immobilien)“ mit Ihren Angaben ausgefüllt haben.

Maklervertrag (Immobilien): Brauche ich dafür einen Anwalt?

Den Entwurf erstellen Sie selbst: Aus Ihren Angaben entsteht ein vollständig ausformulierter Text zu „Maklervertrag (Immobilien)“. Ob Sie für Ihren Fall zusätzlich anwaltliche Hilfe brauchen, beurteilen wir nicht — wir sind keine Rechtsanwälte und beraten nicht. Bei strittigen oder wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten lassen Sie den Entwurf vor Unterschrift oder Einreichung anwaltlich prüfen.

„Maklervertrag (Immobilien)“ in Deutschland: Was Sie wissen sollten

Der Maklervertrag legt fest, wofür Sie dem Makler Provision versprechen: für den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss, für die Vermittlung oder für beides. Zahlen müssen Sie nur, wenn der Kauf- oder Mietvertrag infolge dieser Tätigkeit zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB).

Das muss hinein

  • Die geschuldete Leistung, also Nachweis, Vermittlung oder beides, und das konkrete Objekt oder der konkrete Suchauftrag.
  • Die Provision in Prozent oder als Festbetrag einschließlich Umsatzsteuer; vom Mietinteressenten darf ein Wohnungsvermittler höchstens zwei Monatsmieten ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).
  • Eine ausdrückliche Regelung zu Aufwendungen, denn ohne Vereinbarung muss der Makler sie selbst tragen, auch wenn kein Vertrag zustande kommt (§ 652 Abs. 2 BGB).
  • Laufzeit, Kündigung und gegebenenfalls die Abrede eines Alleinauftrags.
  • Angaben zur Erlaubnis der zuständigen Behörde, die gewerbsmäßige Immobilien- und Wohnungsmakler benötigen (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO).

Form und Unterschrift

Geht es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, braucht der Maklervertrag Textform (§ 656a BGB), bei der Vermittlung von Mietwohnungen ebenso (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WoVermRG). Textform verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist; eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht erforderlich (§ 126b BGB).

Häufige Fehler und ihre Folgen

  • Makler wird vertragswidrig auch für die Gegenseite tätig: Er verliert den Anspruch auf Provision und Aufwendungsersatz (§ 654 BGB).
  • Makler wird bei einem im Fernabsatz oder außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossenen Vertrag ohne Ihr ausdrückliches Verlangen vor Ende der Widerrufsfrist tätig: Widerrufen Sie, schulden Sie für die bisherige Tätigkeit keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB).
  • Wohnungsvermittler verlangt vom Mietinteressenten einen Vorschuss, Einschreib- oder Schreibgebühren: Das ist unzulässig (§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 WoVermRG), bereits Gezahltes können Sie zurückfordern (§ 5 Abs. 1 WoVermRG).

Was danach passiert

Bewahren Sie Vertrag, Exposé und die Nachweis-E-Mails auf; sie belegen später, ob der Kauf- oder Mietvertrag auf der Tätigkeit des Maklers beruht. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Hauptvertrag, beim Immobilienkauf also mit der notariellen Beurkundung, bei einer aufschiebenden Bedingung erst mit deren Eintritt (§ 652 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wurden Sie bei einem solchen Fern- oder Auswärtsvertrag nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, erlischt es spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 BGB).

Maklervertrag (Immobilien): Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „Maklervertrag (Immobilien)“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • §§ 652-655 BGB
  • § 652 Abs. 1 BGB
  • § 656a BGB
  • § 656b BGB
  • § 656c Abs. 1 BGB
  • § 656c Abs. 2 BGB
  • § 656d Abs. 1 BGB
  • § 312g Abs. 1 BGB
  • § 355 Abs. 2 BGB
  • § 356 Abs. 3 BGB

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

Sie brauchen „Maklervertrag (Immobilien)“ für Österreich? Zur Fassung für Österreich →

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