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AGB Onlineshop erstellen — kostenlos & rechtssicher für Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops — rechtssicher und abmahnsicher

✓ Kostenlos✓ In 60 Sekunden fertig✓ Ohne TerminDEAT Rechtssicher
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Was enthält der generierte AGB Onlineshop?

Shop-Name
Unternehmensname
Unternehmensadresse
E-Mail-Adresse
Steuernummer
Umsatzsteuer-ID
Produktkategorien
Lieferländer

In 3 Schritten zum fertigen AGB Onlineshop

1

Daten eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Angaben aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI generiert ein vollständiges, rechtssicheres Dokument für DE & AT.

3

Herunterladen & verwenden

Drucken oder als PDF speichern — sofort unterschriftsreif.

Häufige Fragen: AGB Onlineshop

AGB Onlineshop: Nach welchem Recht wird das Dokument für Deutschland erstellt?

Nach deutschem Recht, insbesondere UWG, DDG, TDDDG. Wählen Sie im Formular Österreich, passt die KI „AGB Onlineshop“ an österreichischem Recht an.

AGB Onlineshop: Was kostet die Erstellung?

Die Erstellung ist kostenlos. Sie sehen „AGB Onlineshop“ vorab als Vorschau und entscheiden selbst, ob Sie das fertige Dokument herunterladen möchten.

AGB Onlineshop: Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel weniger als 60 Sekunden, nachdem Sie das Formular für „AGB Onlineshop“ mit Ihren Angaben ausgefüllt haben.

AGB Onlineshop: Brauche ich dafür einen Anwalt?

Den Entwurf erstellen Sie selbst: Aus Ihren Angaben entsteht ein vollständig ausformulierter Text zu „AGB Onlineshop“. Ob Sie für Ihren Fall zusätzlich anwaltliche Hilfe brauchen, beurteilen wir nicht — wir sind keine Rechtsanwälte und beraten nicht. Bei strittigen oder wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten lassen Sie den Entwurf vor Unterschrift oder Einreichung anwaltlich prüfen.

AGB Onlineshop: Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „AGB Onlineshop“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • UWG
  • DDG
  • TDDDG
  • §§ 312 ff. BGB
  • § 355 BGB
  • § 36 VSBG
  • § 312j BGB
  • § 356a BGB
  • § 312k BGB
  • § 312j Abs. 2 BGB
  • § 312j BGB (Button-Lösung): Ein entgeltlicher Verbrauchervertrag im Internet kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet – bei einer Schaltfläche nur mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung
  • § 356a BGB: Seit 19.06.2026 muss bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen mit Widerrufsrecht eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstehen (Beschriftung „Vertrag widerrufen“, danach Bestätigung mit „Widerruf bestätigen“, unverzügliche Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger); sie ist nicht der Kündigungsbutton nach § 312k BGB, der nur für Dauerschuldverhältnisse gilt
  • Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a EGBGB: Beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist seit 27.09.2026 vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise die harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht (Mindestdauer zwei Jahre) zu geben; gewährt der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren und teilt er dies dem Händler mit, zusätzlich die harmonisierte Kennzeichnung, die bei Online-Bestellungen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung bereitstehen muss (§ 312j Abs. 2 BGB). Grundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden, gelten Barrierefreiheitsanforderungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes); in den Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise ist anzugeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 Nr. 1 des Gesetzes). Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes)

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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