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DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15) erstellen — kostenlos & rechtssicher für Deutschland

Antrag auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach DSGVO

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Was enthält der generierte DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)?

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Zusätzliche Anträge

In 3 Schritten zum fertigen DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)

1

Daten eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Angaben aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI generiert ein vollständiges, rechtssicheres Dokument für DE & AT.

3

Herunterladen & verwenden

Drucken oder als PDF speichern — sofort unterschriftsreif.

Häufige Fragen: DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)

DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15): Nach welchem Recht wird das Dokument für Deutschland erstellt?

Nach deutschem Recht, insbesondere DSGVO, § 40 Abs. 1 BDSG, § 9 Abs. 1 BDSG. Wählen Sie im Formular Österreich, passt die KI „DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“ an österreichischem Recht an.

DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15): Was kostet die Erstellung?

Die Erstellung ist kostenlos. Sie sehen „DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“ vorab als Vorschau und entscheiden selbst, ob Sie das fertige Dokument herunterladen möchten.

DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15): Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel weniger als 60 Sekunden, nachdem Sie das Formular für „DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“ mit Ihren Angaben ausgefüllt haben.

DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15): Brauche ich dafür einen Anwalt?

Den Entwurf erstellen Sie selbst: Aus Ihren Angaben entsteht ein vollständig ausformulierter Text zu „DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“. Ob Sie für Ihren Fall zusätzlich anwaltliche Hilfe brauchen, beurteilen wir nicht — wir sind keine Rechtsanwälte und beraten nicht. Bei strittigen oder wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten lassen Sie den Entwurf vor Unterschrift oder Einreichung anwaltlich prüfen.

„DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“ in Deutschland: Was Sie wissen sollten

Mit dem Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO klären Sie, welche Daten ein Unternehmen, eine Arztpraxis oder eine Behörde über Sie verarbeitet und an wen sie gingen. Die erste Kopie ist auch dann kostenlos, wenn Sie damit etwa Haftungsansprüche gegen eine Arztpraxis verfolgen wollen; so hat der EuGH auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschieden (C-307/22).

Das muss hinein

  • Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Kunden-, Vertrags- oder Versichertennummer; nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität darf der Verantwortliche weitere Angaben anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).
  • Die Bitte um Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden, sowie um alle Angaben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO einschließlich Profiling und der Logik automatisierter Entscheidungen.
  • Die Nennung der konkreten Empfänger statt bloßer Empfängerkategorien, soweit diese identifizierbar sind (EuGH C-154/21).
  • Den Antrag auf eine Kopie der Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO); bei einer Patientenakte umfasst sie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen (EuGH C-307/22).

Form und Unterschrift

Formvorgaben für den Antrag enthält die DSGVO nicht; stellen Sie ihn elektronisch, ist die Kopie in einem gängigen elektronischen Format zu liefern, sofern Sie nichts anderes angeben (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Sichern Sie einen Eingangsnachweis, denn die Antwortfrist läuft ab Eingang des Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Häufige Fehler und ihre Folgen

  • Sie akzeptieren eine Auskunft, die Ihre eigenen Schreiben und interne Gesprächsvermerke auslässt, weil sie Ihnen „bekannt“ seien: Nach dem Bundesgerichtshof schließt die bloße Kenntnis den Anspruch nicht aus, auch interne Vermerke mit Daten über Sie sind grundsätzlich erfasst (VI ZR 576/19).
  • Sie akzeptieren eine pauschale Ablehnung „wegen Aufbewahrungspflichten“: Aus diesem Grund entfällt die Auskunft nur, wenn die Daten allein deshalb gespeichert sind, die Auskunft unverhältnismäßig aufwendig wäre und eine andere Verwendung technisch und organisatorisch ausgeschlossen ist; begründen muss der Verantwortliche die Ablehnung grundsätzlich (§ 34 BDSG).
  • Sie wiederholen das Verlangen in kurzen Abständen: Bei offenkundig exzessiven Anträgen darf der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt verlangen oder ablehnen, muss das aber nachweisen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).

Was danach passiert

Reagiert der Verantwortliche nicht, muss er binnen eines Monats die Gründe nennen und auf Beschwerde und Klage hinweisen (Art. 12 Abs. 4 DSGVO). Beschweren können Sie sich kostenlos bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat, in dem Sie sich aufhalten oder arbeiten (Art. 77 Abs. 1, Art. 57 Abs. 3 DSGVO); für Unternehmen sind in Deutschland grundsätzlich die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig (§ 40 Abs. 1 BDSG). Ein Unternehmen können Sie zudem am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts verklagen (§ 44 Abs. 1 BDSG).

DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15): Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „DSGVO Auskunftsverlangen (Art. 15)“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • DSGVO
  • § 40 Abs. 1 BDSG
  • § 9 Abs. 1 BDSG
  • § 19 Abs. 2 BDSG
  • § 37a Abs. 4 BDSG

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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