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Nutzungsbedingungen (AGB) erstellen — kostenlos & rechtssicher für Deutschland

AGB / Terms of Service für Websites, Apps und Online-Shops

✓ Kostenlos✓ In 60 Sekunden fertig✓ Ohne TerminDEAT Rechtssicher
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Was enthält der generierte Nutzungsbedingungen (AGB)?

Firmenname / Ihr Name
Adresse
Kontakt-E-Mail
Website URL
Art des Angebots
Zahlungsanbieter (optional)
Widerrufsrecht

In 3 Schritten zum fertigen Nutzungsbedingungen (AGB)

1

Daten eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Angaben aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI generiert ein vollständiges, rechtssicheres Dokument für DE & AT.

3

Herunterladen & verwenden

Drucken oder als PDF speichern — sofort unterschriftsreif.

Häufige Fragen: Nutzungsbedingungen (AGB)

Nutzungsbedingungen (AGB): Nach welchem Recht wird das Dokument für Deutschland erstellt?

Nach deutschem Recht, insbesondere § 312j BGB, §§ 312g, 355 BGB, § 356a BGB. Wählen Sie im Formular Österreich, passt die KI „Nutzungsbedingungen (AGB)“ an österreichischem Recht an.

Nutzungsbedingungen (AGB): Was kostet die Erstellung?

Die Erstellung ist kostenlos. Sie sehen „Nutzungsbedingungen (AGB)“ vorab als Vorschau und entscheiden selbst, ob Sie das fertige Dokument herunterladen möchten.

Nutzungsbedingungen (AGB): Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel weniger als 60 Sekunden, nachdem Sie das Formular für „Nutzungsbedingungen (AGB)“ mit Ihren Angaben ausgefüllt haben.

Nutzungsbedingungen (AGB): Brauche ich dafür einen Anwalt?

Den Entwurf erstellen Sie selbst: Aus Ihren Angaben entsteht ein vollständig ausformulierter Text zu „Nutzungsbedingungen (AGB)“. Ob Sie für Ihren Fall zusätzlich anwaltliche Hilfe brauchen, beurteilen wir nicht — wir sind keine Rechtsanwälte und beraten nicht. Bei strittigen oder wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten lassen Sie den Entwurf vor Unterschrift oder Einreichung anwaltlich prüfen.

Nutzungsbedingungen (AGB): Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „Nutzungsbedingungen (AGB)“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • § 312j BGB
  • §§ 312g, 355 BGB
  • § 356a BGB
  • § 309 Nr. 7 BGB
  • § 276 Abs. 3 BGB
  • § 202 Abs. 1 BGB
  • § 476 Abs. 2 BGB
  • § 36 VSBG
  • § 312f BGB
  • § 312j BGB (Button-Lösung): Ein entgeltlicher Verbrauchervertrag im Internet kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet – bei einer Schaltfläche nur mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung
  • Widerruf: 14 Tage (§§ 312g, 355 BGB); bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 und 6 BGB (u. a. ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist und Kenntnisbestätigung des Verbrauchers), nicht pauschal
  • § 356a BGB: Seit 19.06.2026 ist bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen mit Widerrufsrecht eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen (Beschriftung „Vertrag widerrufen“, Bestätigung mit „Widerruf bestätigen“, unverzügliche Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger)
  • Haftung: Ein Ausschluss oder eine Begrenzung ist in Geschäftsbedingungen unwirksam, soweit er Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachte Schäden erfasst (§ 309 Nr. 7 BGB, § 276 Abs. 3 BGB); die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erleichtert werden (§ 202 Abs. 1 BGB). Bei Warenverkäufen an Verbraucher kann die Verjährung von Mängelansprüchen nicht auf unter zwei Jahre, bei gebrauchten Waren nicht auf unter ein Jahr verkürzt werden; auch eine solche Verkürzung ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB)
  • Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Wer eine Webseite unterhält oder Geschäftsbedingungen verwendet, muss Verbraucher darüber informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und bei Teilnahmepflicht oder -zusage die zuständige Stelle mit Anschrift und Webseite angeben; Unternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben, sind nur von der ersten Angabe ausgenommen. Die EU-OS-Plattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228), ein Link darauf ist überholt
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden, gelten Barrierefreiheitsanforderungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes); in den Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise ist anzugeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 Nr. 1 des Gesetzes). Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes)

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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