Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen — alle Scheidungsfolgen regeln
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Sie ist Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung und spart teure Gerichtsverfahren.
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Was enthält der generierte Scheidungsfolgenvereinbarung?
Scheidungsfolgenvereinbarung: Deutschland vs. Österreich
Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick
| Thema | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich |
|---|---|---|
| Mindesttrennungsdauer | 1 Jahr (§ 1566 BGB) | 6 Monate für einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) |
| Anwaltspflicht | Ja — Anwaltszwang vor Familiengericht | Nein — einvernehmliche Scheidung auch ohne Anwalt möglich |
| Versorgungsausgleich | Gesetzlich automatisch (§ 1587 BGB) | Kein gesetzlicher Versorgungsausgleich |
| Kosten einvernehmlich | Ca. € 800–2.000 Anwaltskosten + Gerichtsgebühren | Ca. € 300–500 Gerichtsgebühren |
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Häufige Fragen zum Scheidungsfolgenvereinbarung
Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Alles rund um die Scheidungsfolgen: Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Aufteilung des Haushaltsgegenstands, Immobilien, Schulden, Versorgungsausgleich (Rente). Mit einer vollständigen Vereinbarung ist eine einvernehmliche Scheidung möglich.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidungsfolgenvereinbarung?
In Deutschland: Für die Scheidung selbst brauchen Sie mindestens einen Anwalt (Anwaltszwang vor Familiengericht). Die Vereinbarung kann ohne Anwalt geschlossen werden, für Notar-pflichtige Teile (Versorgungsausgleich, Immobilien) ist ein Notar nötig.
Wie wird das gemeinsame Haus aufgeteilt?
Möglichkeiten: Einer kauft den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder Teilungsversteigerung. Wenn Kinder im Haus wohnen, kann das Gericht die Nutzung zuweisen. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer besser als der Rechtsweg.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig auf. In Deutschland läuft er automatisch ab, kann aber im Vertrag ausgeschlossen werden (muss notariell beurkundet und familiengericht genehmigt werden).
Einvernehmliche Scheidung Österreich — was brauche ich?
Nach mindestens 6 Monaten Trennung brauchen Sie: eine schriftliche Scheidungsvereinbarung zu Vermögen, Unterhalt und (bei Kindern) Obsorge und Kontaktrecht. Beide Parteien müssen beim Bezirksgericht erscheinen. Kosten: ca. €300–500 Gerichtsgebühren.
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