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Veröffentlicht am 21. Juli 2026

Unterhalt berechnen 2026: Düsseldorfer Tabelle & Kindesunterhalt

Unterhalt berechnen mit Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt in Österreich & Deutschland. Mit konkreten Beispielen.

Was ist Unterhalt berechnen? Definition und Überblick

Unterhalt berechnen ist die Ermittlung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kindern oder dem Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Einkommen, Lebensstandard und spezifischen Tabellen wie der Düsseldorfer Tabelle in Deutschland oder den österreichischen Unterhaltsrichtlinien. Beim Kindesunterhalt wird das Mindestalter des Kindes, die Einkommenssituation des Unterhaltsschuldners und regionale Besonderheiten berücksichtigt. Der Ehegattenunterhalt wiederum richtet sich nach der Lebenssituation beider Partner während der Ehe. Eine korrekte Berechnung vermeidet Rechtsstreitigkeiten und sichert die finanzielle Versorgung von Kindern und bedürftigen Partnern ab.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland regelt § 1569 BGB den Ehegattenunterhalt und § 1601 BGB die gesetzliche Unterhaltspflicht für Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle ist das maßgebliche Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird regelmäßig angepasst. Ab Januar 2025 liegt der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) bei etwa 480 Euro monatlich, für die zweite Gruppe (6-11 Jahre) bei 550 Euro und für Jugendliche (12-17 Jahre) bei 645 Euro. Die Tabelle berücksichtigt das Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners in gestaffelten Einkommensgruppen. § 1612a BGB regelt die Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners, der mindestens 1.160 Euro für unverheiratete Elternteile beträgt. Bei Ehegattenunterhalt wird zwischen Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Die Leistungsfähigkeit wird durch Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.

Rechtslage in Österreich

Österreich regelt Unterhaltsansprüche primär im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). §§ 138-148 ABGB definieren die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten und gegenüber Kindern. Die österreichische Rechtsprechung folgt den Unterhaltsrichtlinien der Richterlichen Gesamtkonferenz, die ähnlich wie die Düsseldorfer Tabelle funktionieren, aber andere Freibeträge vorsehen. Der Selbstbehalt für einen unterhaltsschuldigen Elternteil beträgt in Österreich etwa 700 bis 900 Euro monatlich, abhängig vom Zivilstand. Für Kindesunterhalt gilt, dass der Unterhaltsschuldner zur Zahlung verpflichtet ist, solange das Kind nicht selbsterhalten ist, typischerweise bis zum 21. Lebensjahr oder darüber hinaus bei Berufsausbildung. Das ABGB sieht auch Bestimmungen für Altenunterhalt vor (§ 195 ABGB). Die Düsseldorfer Tabelle wird in Österreich nicht direkt angewendet, stellt aber eine Orientierungshilfe dar. Unterhaltsvereinbarungen können notariell beurkundet werden.

Schritt-für-Schritt Anleitung: Unterhalt berechnen

1. Ermitteln Sie das maßgebliche Nettoeinkommen: Addieren Sie Gehalt, Lohn, Bonuszahlungen, Mieteinnahmen und weitere Einkünfte. Berücksichtigen Sie Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Ziehen Sie nachweisbare berufliche Aufwendungen ab, nicht aber die Einkommensteuer auf Kapitalerträge. 2. Bestimmen Sie den relevanten Selbstbehalt: In Deutschland liegt dieser 2025 für unverheiratete Elternteile bei 1.160 Euro, für verheiratete bei 1.450 Euro. In Österreich variiert der Selbstbehalt zwischen 700 und 900 Euro je nach Situation. Dieser Betrag muss dem Unterhaltsschuldner zum Leben verbleiben. 3. Schlagen Sie den Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle nach: Finden Sie die entsprechende Einkommensgruppe in Spalte eins, bestimmen Sie die Altersgruppe des Kindes und lesen Sie den Unterhaltsbedarfssatz ab. Beachten Sie, dass die Tabelle ein Bruttoeinkommen voraussetzt. 4. Berechnen Sie den tatsächlichen Kindesunterhalt: Der Tabellensatz wird reduziert um das Kindergeld (2025: 250 Euro je Kind). Dies ergibt den Zahlbetrag des Unterhaltsschuldners. Sollten mehrere Kinder Unterhaltsansprüche haben, erfolgt eine Staffelung nach Rang. 5. Überprüfen Sie Besonderheiten: Berücksichtigen Sie Mehrausgaben für Betreuung, Schulausbildung oder Behinderung des Kindes. Dokumentieren Sie alle Einkommensveränderungen und Ausgabensteigerungen, die zu einer Anpassung führen können. 6. Erstellen Sie die Unterhaltsvereinbarung: Halten Sie den berechneten Betrag schriftlich fest, idealerweise mit Datum und Unterschriften beider Parteien. In Österreich empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung zur erhöhten Rechtssicherheit.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Einkommen nicht korrekt ermittelt. Viele addieren nur das Grundgehalt und übersehen Bonuszahlungen, Provisionen oder Mieteinnahmen. Die Lösung: Fordern Sie die letzten drei Einkommenssteuerbescheide an und rechnen Sie mit dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate. Fehler 2: Selbstbehalt nicht beachtet. Der berechnete Unterhalt darf den Selbstbehalt nicht unterschreiten. Die Lösung: Überprüfen Sie, ob nach Zahlungsleistung noch 1.160 Euro (Deutschland, 2025) für den Unterhaltsschuldner verbleiben. Fehler 3: Kindergeld doppelt berücksichtigung. Das Kindergeld ist bereits in der Düsseldorfer Tabelle teilweise berücksichtigt und wird abgezogen. Die Lösung: Multiplizieren Sie den Tabellensatz nicht mit 1,0, sondern reduzieren Sie ihn um den vollen Kindergeldbetrag. Fehler 4: Altersgruppen verwechseln. Die Altersgruppen in der Düsseldorfer Tabelle sind 0-5, 6-11, 12-17 Jahre. Die Lösung: Überprüfen Sie das aktuelle Alter des Kindes vor Tabelleneinsicht und aktualisieren Sie die Berechnung mit jedem Altersgruppenwechsel. Fehler 5: Österreichische und deutsche Regelungen vermischen. Deutschland nutzt die Düsseldorfer Tabelle, Österreich folgt anderen Richtlinien. Die Lösung: Klären Sie zuerst, welches Land zuständig ist, und verwenden Sie die passenden Berechnungsmethoden.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Düsseldorfer Tabelle angewendet?

Sie suchen Ihr Nettoeinkommen in der ersten Spalte, bestimmen die Altersgruppe des Kindes und lesen den Unterhaltsbedarfssatz ab. Dann ziehen Sie das Kindergeld ab. Das Ergebnis ist der monatliche Zahlbetrag. Die Tabelle wird jährlich angepasst.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Österreich?

Nein, in Österreich gelten die Unterhaltsrichtlinien der Richterlichen Gesamtkonferenz. Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht verbindlich, kann aber als Orientierungshilfe herangezogen werden. Österreichische Gerichte haben andere Freibeträge und Staffelungen.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltsschuldner monatlich zum Leben verbleiben muss. In Deutschland liegt er 2025 bei 1.160 Euro für unverheiratete Elternteile. Darunter darf der Kindesunterhalt nicht reduziert werden, es sei denn, das Einkommen reicht nicht aus.

Wann wird der Kindesunterhalt angepasst?

Der Kindesunterhalt sollte angepasst werden bei wesentlichen Einkommensveränderungen, beim Wechsel der Altersgruppe des Kindes oder wenn sich die Lebenssituation erheblich ändert. Eine jährliche Anpassung an die Teuerung ist üblich.

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Dieser Artikel wurde automatisch erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.