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Veröffentlicht am 01. September 2026

Mietvertrag kündigen als Mieter 2026: Fristen & Rechte

Mietvertrag kündigen als Mieter: Fristen, Form & Sonderkündigungsrechte in Österreich & Deutschland. Schritt-für-Schritt erklärt.

Mietvertrag kündigen als Mieter: Was Sie wissen müssen

Wer als Mieter seinen Mietvertrag kündigen möchte, steht vor einer Reihe rechtlicher Anforderungen: Welche Frist gilt? Welche Form ist vorgeschrieben? Und wann greift ein Sonderkündigungsrecht? Die Antworten hängen entscheidend davon ab, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt, wo die Wohnung liegt und welches Gesetz auf das Mietverhältnis anwendbar ist. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für Österreich und Deutschland klar und praxisnah — ohne juristisches Fachchinesisch. Das Ziel: Ihre Kündigung sitzt beim ersten Versuch.

Rechtslage in Deutschland: BGB, Fristen und Form

In Deutschland richtet sich die Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter in erster Linie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für unbefristete Wohnraummietverhältnisse gilt gemäß § 573c BGB eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Ein Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Januar beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis am 31. März. Bei möblierten Zimmern, die Teil der Vermieterwohnung sind und nicht zum dauerhaften Gebrauch einer Familie bestimmt sind, gilt nach § 573c Abs. 3 BGB i.V.m. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Form ist eindeutig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Hauptmietern eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Telefon ist nicht wirksam. Empfohlen wird der Versand per Einschreiben, um den Zugang belegen zu können. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche fristlose Kündigung. Sie setzt nach § 543 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund voraus — konkret einen Umstand, der dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe für Mieter sind etwa eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung (z.B. massiver Schimmelbefall) oder eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. In der Regel ist vor der fristlosen Kündigung eine Abmahnung mit Fristsetzung erforderlich (§ 543 Abs. 3 BGB). Bei befristeten Mietverträgen ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Zeit grundsätzlich ausgeschlossen; vorzeitige Beendigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Rechtslage in Österreich: MRG, ABGB und die wichtigsten Fristen

In Österreich wird die Kündigung eines Mietvertrags durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und — für die Mehrheit der Mietwohnungen — durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Entscheidend ist zunächst, ob das MRG im Voll- oder Teilanwendungsbereich oder gar nicht gilt. Das MRG findet auf den Großteil der Mietwohnungen in Mehrparteienhäusern Anwendung; ausgenommen sind unter anderem Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Ferienwohnungen, auf die das ABGB als Auffangregelung gilt. Unbefristete Mietverträge: Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter den Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen. Vertraglich vereinbarte Fristen gehen der gesetzlichen Regelung vor, sofern sie nicht grob benachteiligend sind. Befristete Mietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG: Hier hat der Mieter nach § 29 MRG ein unverzichtbares Kündigungsrecht: Nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Vertragsdauer kann der Mieter jeweils zum Monatsletzten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Dieses Recht kann vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Wichtig: Befristete Mietverträge im MRG-Bereich müssen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben. Eine kürzere Befristung ist rechtlich unwirksam und führt automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Wird ein befristeter Mietvertrag nach Ablauf seiner Laufzeit weder ausdrücklich verlängert noch aufgelöst, verlängert er sich einmalig — in der Regel um drei oder fünf Jahre, je nach Vermieterstellung. In dieser Verlängerungsphase kann der Mieter jederzeit zum Monatsletzten mit dreimonatiger Frist kündigen. Außerhalb des MRG (ABGB-Bereich): Gilt das MRG nicht, sind bei befristeten Verträgen vorzeitige Kündigungen grundsätzlich nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Bei unbefristeten Verträgen gilt mangels anderer Vereinbarung eine Kündigungsfrist von einem Monat. Außerordentliche Kündigung durch den Mieter: Mieter können das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen, die der Vermieter trotz Aufforderung nicht behebt — insbesondere bei gesundheitsgefährdenden Zuständen wie erheblichem Schimmelbefall oder Unbewohnbarkeit der Wohnung. Die Voraussetzungen regeln MRG und ABGB. Eine fristlose Kündigung ist unabhängig davon möglich, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. Form der Kündigung: Der Mieter muss nicht gerichtlich kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist ausreichend. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Schritt-für-Schritt: Mietvertrag richtig kündigen

1. Mietvertrag und Vertragstyp prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch. Stellen Sie fest, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt und ob das MRG (Österreich) oder das BGB (Deutschland) anwendbar ist. Prüfen Sie, ob vertraglich abweichende Kündigungsfristen oder -termine vereinbart wurden — diese gehen den gesetzlichen Regelungen vor. 2. Kündigungsfrist und Kündigungstermin berechnen: Ermitteln Sie den frühestmöglichen Kündigungstermin (in der Regel der Monatsletzte) und berechnen Sie, bis wann Ihre Kündigung beim Vermieter eingegangen sein muss. In Österreich bei einer einmonatigen Frist: Wollen Sie zum 31. Dezember ausziehen, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Vermieter einlangen. In Deutschland: Bei dreimonatiger Frist muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein. 3. Kündigungsschreiben aufsetzen: Das Schreiben muss Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Adresse, die Anschrift des Vermieters, die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Türnummer), das Datum der Kündigung, den gewünschten Kündigungstermin und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten. Als Mieter in Österreich müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. In Deutschland ebenfalls nicht bei der ordentlichen Kündigung. 4. Kündigung versenden und Zugang sichern: Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Einschreibebeleg sorgfältig auf. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen. 5. Investitionsablöse und Kaution nicht vergessen: Falls Sie in der Wohnung Investitionen getätigt haben, die zu einer wesentlichen Verbesserung geführt haben, müssen Sie die Ablöse binnen 14 Tagen nach Ausspruch der Kündigung beim Vermieter anmelden (Österreich, § 10 MRG). Halten Sie außerdem Ihren IBAN für die Rücküberweisung der Kaution bereit. 6. Wohnungsübergabe vorbereiten: Klären Sie rechtzeitig einen Übergabetermin mit dem Vermieter. Erstellen Sie gemeinsam ein Übergabeprotokoll und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos. 7. Nachsendeauftrag und Ummeldung: Stellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post und melden Sie sich rechtzeitig am neuen Wohnsitz an bzw. ab.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Falsche Fristberechnung. Viele Mieter verwechseln den Tag der Absendung mit dem Tag des Zugangs beim Vermieter. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Eingang beim Empfänger zu laufen, nicht mit dem Absendedatum. Die Lösung: Senden Sie das Kündigungsschreiben so früh ab, dass der Zugang nachweislich vor dem relevanten Stichtag erfolgt — nutzen Sie dafür Einschreiben mit Rückschein. Fehler 2: Kündigung per E-Mail oder mündlich. Eine E-Mail, ein Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht genügen nicht. In Deutschland ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich; in Österreich ist Schriftform ebenfalls der sichere und empfohlene Weg. Die Lösung: Immer schriftlich auf Papier kündigen und unterschreiben. Fehler 3: Nicht alle Hauptmieter unterschreiben. Bei mehreren Hauptmietern müssen alle im Vertrag genannten Personen die Kündigung unterzeichnen, da nur eine gemeinsame Kündigung wirksam ist. Die Lösung: Vor dem Versand prüfen, ob alle eingetragenen Mieter unterschrieben haben. Fehler 4: Unvollständige Angaben im Kündigungsschreiben. Fehlende Angaben zur genauen Wohnungsbezeichnung, zum gewünschten Kündigungstermin oder zur Vertragspartei können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die Lösung: Checkliste verwenden und alle Pflichtangaben vor dem Versand abhaken. Fehler 5: Bei befristeten Verträgen zu früh oder ohne Berechtigung kündigen. Nicht jeder befristete Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Im MRG-Bereich (Österreich) besteht das Recht zur Kündigung frühestens nach einem Jahr Laufzeit. Außerhalb des MRG ist eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die Lösung: Vertragstyp und gesetzlichen Anwendungsbereich vor der Kündigung genau klären — im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter in Österreich?

Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Monatsletzten. Bei befristeten Verträgen im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG kann nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsletzten gekündigt werden. Vertraglich vereinbarte Fristen gehen der gesetzlichen Regelung vor.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag in Österreich vorzeitig kündigen?

Im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG ja: Nach § 29 MRG kann der Mieter nach Ablauf eines Jahres der vereinbarten Vertragsdauer mit dreimonatiger Frist zum Monatsletzten kündigen — dieses Recht ist unverzichtbar. Außerhalb des MRG ist eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter in Deutschland?

Für Mieter in Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einheitlich drei Monate zum Monatsende (§ 573c BGB), unabhängig von der bisherigen Mietdauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.

Wann darf ich als Mieter fristlos kündigen?

Eine fristlose außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht — zum Beispiel schwerwiegende, vom Vermieter nicht behobene Mängel, die die Gesundheit gefährden. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung mit Fristsetzung an den Vermieter erforderlich.

Muss ich als Mieter einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein. Bei der ordentlichen Kündigung müssen Mieter weder in Österreich noch in Deutschland einen Kündigungsgrund nennen. Nur bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung muss der wichtige Grund im Kündigungsschreiben dargelegt werden.

Was muss ein Kündigungsschreiben als Mieter enthalten?

Das Kündigungsschreiben sollte Name und Adresse beider Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Wohnung, den Kündigungstermin und die eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter enthalten. In Österreich empfiehlt sich zusätzlich die Angabe der IBAN für die Kautionsrückzahlung sowie eine Aufforderung zur schriftlichen Empfangsbestätigung.

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Dieser Artikel wurde automatisch erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.