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Veröffentlicht am 28. Juli 2026

Gerichtskosten berechnen 2026 – Streitwert & Gebühren

Gerichtskosten berechnen leicht gemacht: Streitwert, Gebührenberechnung und Prozesskostenrechner für Österreich & Deutschland.

Was ist Gerichtskosten berechnen? Definition und Überblick

Gerichtskosten berechnen bedeutet, die Gebühren für ein Gerichtsverfahren anhand des Streitwerts und der geltenden Gebührentarife zu ermitteln. Zu den Gerichtskosten gehören Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren und Auslagenersatz. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung aller Prozesskosten. Ohne sachgerechte Gerichtskosten berechnen können unerwartete finanzielle Belastungen entstehen. Die Gebührensätze sind in Deutschland in der Gerichtskostenordnung (GKG) und in Österreich in der Gerichtsgebührenordnung (GGO) festgelegt. Eine genaue Kalkulation ermöglicht es Parteien und Rechtsanwälten, die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Prozesses realistisch einzuschätzen.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland regelt die Gerichtskostenordnung (GKG) die Gerichtsgebühren. Die Gerichtsgebühr beträgt 3 Prozent des Streitwerts, mindestens 25 Euro, höchstens 1.300 Euro für Amtsgerichte (§ 13 GKG). Für Landgerichte liegt der Satz bei 3 bis 5 Prozent des Streitwerts. Der Streitwert wird nach der Gerichtskostenordnung berechnet und ist massgeblich für die Gebührenfestsetzung. Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Gerichtsgebühr in Höhe von 0,3 bis 3,0 Gebührensätze ist üblich, wobei ein Gebührensatz vom Streitwert abhängt. Bei Streitwert bis 300 Euro beträgt ein Gebührensatz 25 Euro, bis 600 Euro 35 Euro, bis 1.200 Euro 52 Euro. Auslagenersatz wird separat hinzugerechnet. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch Kostenrechnung oder durch Beschluss des Gerichts nach § 103 ZPO.

Rechtslage in Österreich

Österreich regelt Gerichtskosten durch die Gerichtsgebührenordnung 2018 (GGO 2018) und die Allgemeine Gerichtsgebührenordnung (AGGO). Die Gerichtsgebühr für erstinstanzliche Verfahren beträgt grundsätzlich 1,5 Prozent des Streitwerts, mindestens 40 Euro. Für höhere Streitwerte gibt es Staffelungen bis zu 5 Prozent. Bei Streitwert bis 5.000 Euro: 1,5 Prozent; bei 5.000 bis 15.000 Euro: 2 Prozent; bei 15.000 bis 50.000 Euro: 2,5 Prozent; bei über 50.000 Euro: 3 Prozent. Rechtsanwaltsgebühren in Österreich orientieren sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (GOERA). Honorarnote und Kostenersatz werden gemäss § 1 und § 2 GOERA berechnet. Der Streitwert wird nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) ermittelt, insbesondere nach § 10 ZPO. Auslagen und Sachwaltergebühren werden zusätzlich verrechnet.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Gerichtskosten berechnen

1. Streitwert ermitteln: Bestimmen Sie zunächst den Gegenstandswert des Verfahrens. Bei Geldansprüchen entspricht der Streitwert dem geforderten Betrag. Bei Sachleistungsansprüchen wird der Verkehrswert der Sache zugrunde gelegt. Bei Grundstückssachen beträgt der Streitwert in Deutschland mindestens 600 Euro, in Österreich 400 Euro. Überprüfen Sie, ob Ansprüche auszuschliessen sind (z.B. Nebenkosten). 2. Anwendbare Gebührentabelle auswählen: In Deutschland nutzen Sie die GKG-Tabelle, in Österreich die GGO 2018-Tabelle. Beachten Sie, ob es sich um Amtsgericht, Landgericht, Bezirksgericht oder Landesgericht handelt. 3. Gerichtsgebühr berechnen: Multiplizieren Sie den Streitwert mit dem geltenden Prozentsatz (Deutschland: 3 Prozent für Amtsgericht, Österreich: 1,5 bis 3 Prozent je nach Höhe). Beachten Sie Mindest- und Höchstgebühren. 4. Anwaltsgebühren hinzufügen: Orientieren Sie sich in Deutschland am RVG, in Österreich an der GOERA. Typische Gebühren liegen bei 1 bis 3 Gebührensätzen je nach Leistungsumfang. 5. Auslagen und Zusatzkosten kalkulieren: Addieren Sie Auslagenersatz für Porto, Fahrtkosten, Aktenkopien. Sachwalter- oder Gerichtsdolmetschergebühren hinzurechnen. 6. Kostenfestsetzung prüfen: Lassen Sie die Kostenrechnung vom Gericht feststellen oder einigen Sie sich mit der Gegenpartei. Die endgültige Kostenfestsetzung wird durch Beschluss oder Einigung dokumentiert.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Falscher Streitwert. Viele Parteien unterschätzen oder überschätzen den Streitwert erheblich. Die Lösung: Lesen Sie die Gebührenordnung genau, fragen Sie bei Unsicherheiten den Anwalt oder das Gericht, kalkulieren Sie Nebenkosten aus dem Streitwert aus. Fehler 2: Verkennen von Gebührenstaffeln. In Österreich gibt es mehrere Staffelsätze, die oft übersehen werden. Die Lösung: Erstellen Sie eine detaillierte Tabelle mit allen Staffelungen und überprüfen Sie, in welche Kategorie Ihr Streitwert fällt. Fehler 3: Anwaltsgebühren ignorieren. Der Prozess ist teurer, als nur die Gerichtsgebühr. Die Lösung: Fordern Sie eine verbindliche Kostenprognose von Ihrem Anwalt an, in der Gebühren, Auslagen und mögliche Gegenstandsgebühren enthalten sind. Fehler 4: Kostenlastenregelung vergessen. Wer trägt die Kosten am Ende? Die Lösung: Erkundigen Sie sich nach § 91 ZPO (Deutschland) oder nach österreichischem Recht über die typische Kostenverteilung bei Unterliegen. Fehler 5: Prozesskostenfinanzierung nicht in Betracht ziehen. Kleinere Streitwerte lohnen sich oft nicht. Die Lösung: Erwägen Sie Prozesskostenversicherung oder Prozessfinanzierung für höherwertige Fälle.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich den Streitwert richtig?

Der Streitwert richtet sich nach dem Gegenstand des Verfahrens. Bei Geldansprüchen ist es der verlangte Betrag. Bei Sachleistungen der Verkehrswert. Lesen Sie § 3 GKG (Deutschland) oder § 10 ZPO (Österreich). Bei Unsicherheit fragt der Anwalt beim Gericht nach.

Kann ich Gerichtskosten mit einem Online-Rechner berechnen?

Ja, beide Länder bieten Online-Prozesskostenrechner an. Für Deutschland ist der GKG-Rechner auf Justizportalen verfügbar. Für Österreich nutzen Sie die Webseite der Gerichte oder eines Anwaltsverbands. Diese Rechner geben einen Überblick, ersetzen aber keine rechtsanwaltliche Beratung.

Wer trägt die Gerichtskosten, wenn ich verliere?

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 Abs. 1 ZPO Deutschland, § 44 ZPO Österreich). Es gibt Ausnahmen bei Teilobsieg oder wenn das Gericht Billigkeitsgründe sieht. Das Gericht entscheidet über die Kostenverteilung im Urteil.

Unterscheiden sich Gerichtskosten für Einzelpersonen und Unternehmen?

Nein, die Gerichtskosten sind gleich, unabhängig davon, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen klagt. Der Streitwert und die Gebührentarife sind identisch. Allerdings können Unternehmen von Prozesskostenversicherungen profitieren.

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Dieser Artikel wurde automatisch erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.