Mieterhöhung erstellen
Mieterhöhung rechtssicher ankündigen und begründen
Dokument wird nach deutschem Recht erstellt. Sie erhalten einen Entwurf auf Grundlage Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Mieterhöhung: Rechtsgrundlagen in Deutschland
Für Deutschland erstellt die KI „Mieterhöhung“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:
- §§ 558–558b BGB
- § 558a BGB
- §§ 559–559b BGB
- § 557b Abs. 3 BGB
- § 557b Abs. 2 Satz 3 BGB
- § 557a Abs. 2 BGB
- § 558 Abs. 1 BGB
- § 558 Abs. 3 BGB
- § 558b BGB
- § 558 BGB
- Bei der Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt der Vermieter die Zustimmung des Mieters (§ 558 Abs. 1 BGB); das Verlangen ist in Textform zu erklären und zu begründen, etwa mit Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, begründetem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder den Entgelten von drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 1 und 2 BGB).
- Die Miete muss zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich; Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB bleiben dabei unberücksichtigt (§ 558 Abs. 1 BGB).
- Kappungsgrenze: innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent, in per Landesverordnung bestimmten Gebieten 15 Prozent, Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB nicht mitgerechnet (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang zustimmen; die erhöhte Miete schuldet er ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b BGB).
- Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB); bei einer Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen, eine Modernisierungserhöhung nur bei vom Vermieter nicht zu vertretenden baulichen Maßnahmen oder bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB zulässig, und die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).
- Indexmiete: Die Änderung wird in Textform mit der eingetretenen Indexänderung und der neuen Miete oder Erhöhung in Euro erklärt und ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang zu zahlen (§ 557b Abs. 3 BGB).
Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
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Vor dem Erstellen: „Mieterhöhung“ in Deutschland — was hinein muss, Form und häufige Fehler →
„Mieterhöhung“ für Deutschland
Mieterhöhung rechtssicher ankündigen und begründen. Mit Dokument-Profi erstellen Sie das Dokument in wenigen Minuten online — ohne Termin, ohne Wartezeit. Für Deutschland schreibt die KI nach deutschem Recht; im Formular können Sie stattdessen Österreich wählen.Das Ergebnis ist ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.
Für Vermieter, Mieter und alle die rund ums Wohnen ein rechtssicheres Dokument benötigen.
Was benötigen Sie für „Mieterhöhung“?
Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:
- Name des Vermieters
- Name des Mieters
- Adresse des Mietobjekts
- Aktuelle Kaltmiete (€)
- Neue Kaltmiete (€)
- Mieterhöhung ab
- Begründung der Mieterhöhung
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