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Bürgschaft erstellen

Bürgschaftserklärung für Mietverträge, Kredite und Verträge

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Dokument wird nach deutschem Recht erstellt. Sie erhalten einen Entwurf auf Grundlage Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Bürgschaft: Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „Bürgschaft“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • §§ 765–778 BGB
  • § 771 BGB
  • § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB
  • § 349 HGB
  • § 766 BGB
  • § 126 Abs. 1 BGB
  • § 350 HGB
  • Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange der Gläubiger nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist diese Einrede ausgeschlossen (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB); dasselbe gilt, wenn die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft ist (§ 349 HGB). Die Ausfallbürgschaft ist in den §§ 765–778 BGB nicht ausdrücklich geregelt; sie ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge nur für den Ausfall des Gläubigers haftet. Der Ausfallbürge kann erst in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die Inanspruchnahme des Hauptschuldners und gegebenenfalls die Verwertung anderer Sicherheiten keinen vollen Erfolg verspricht (BGH, Urteil vom 13.06.2002, IX ZR 398/00).
  • Der Bürgschaftsvertrag ist nur gültig, wenn der Bürge die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt; die Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Schriftform verlangt, dass der Aussteller die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet (§ 126 Abs. 1 BGB). Ist die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft, gilt diese Formvorschrift nicht (§ 350 HGB).

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

Sie brauchen „Bürgschaft“ für Österreich? Zur Fassung für Österreich →

Vor dem Erstellen: „Bürgschaft“ in Deutschland — was hinein muss, Form und häufige Fehler →

„Bürgschaft“ für Deutschland

Bürgschaftserklärung für Mietverträge, Kredite und Verträge. Mit Dokument-Profi erstellen Sie das Dokument in wenigen Minuten online — ohne Termin, ohne Wartezeit. Für Deutschland schreibt die KI nach deutschem Recht; im Formular können Sie stattdessen Österreich wählen.Das Ergebnis ist ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.

Für Privatpersonen und Unternehmen bei finanziellen Vereinbarungen und Zahlungsangelegenheiten.

Was benötigen Sie für „Bürgschaft“?

Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:

  • Name des Bürgen
  • Adresse des Bürgen
  • Name des Gläubigers
  • Name des Hauptschuldners
  • Wofür wird gebürgt?
  • Höchstbetrag der Bürgschaft (€)
  • Art der Bürgschaft
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