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Werkvertrag erstellen — kostenlos & rechtssicher

Ob Handwerker, Freelancer oder IT-Dienstleister — ein Werkvertrag schützt beide Seiten. Er regelt Leistung, Vergütung, Abnahme und Gewährleistung. Unser Generator erstellt professionelle Werkverträge nach deutschem und österreichischem Recht.

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Was enthält der generierte Werkvertrag?

Konform mit §§ 631–651 BGB (Deutschland) und ABGB §§ 1165 ff. (Österreich)
Klare Definition des geschuldeten Werks / der Leistung
Regelungen zu Abnahme, Nachbesserung und Mängelrüge
Vergütung und Zahlungsmodalitäten klar geregelt
Unterschriftsblock für Auftraggeber und Auftragnehmer

Werkvertrag: Deutschland vs. Österreich

Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick

Thema🇩🇪 Deutschland🇦🇹 Österreich
Gesetzliche GrundlageBGB §§ 631–651ABGB §§ 1165–1171
Gewährleistung Bewegliches2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB)2 Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB)
Gewährleistung Bauwerke5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB)3 Jahre ab Übergabe (§ 1489 ABGB)
Abnahme erforderlich?Ja — § 640 BGB; Vergütung fällig ab AbnahmeKein formelles Abnahmeerfordernis; Übergabe genügt
VOB / ÖNORMVOB/B für Bauleistungen branchenüblichÖNORM B 2110 als branchenübliche Bedingung

Häufige Fehler beim Werkvertrag

✗Kein Abnahmeprotokoll erstellen — ohne Abnahme kein klarer Start der Gewährleistungsfrist
✗Leistungsumfang zu ungenau definieren — führt zu Streit über Mehr- und Minderleistungen
✗Scheinselbstständigkeit ignorieren: wenn Auftragnehmer wie AN eingesetzt wird, drohen SV-Nachzahlungen
✗Keine Vergütungsplan-Regelung bei längeren Projekten — Liquiditätsrisiko
✗Keine Regelung zu Urheberrecht bei kreativen Leistungen (Software, Design)

Nutzen Sie die Liste als Kontrolle: Der Generator formuliert den Text aus Ihren Angaben — ob Frist, Form und Inhalt für Ihren Fall stimmen, prüfen Sie vor Unterschrift oder Versand anhand dieser Punkte.

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

1

Infos eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI analysiert Ihre Angaben und generiert ein vollständig individuelles, rechtssicheres Dokument.

3

Herunterladen & verwenden

Drucken Sie das Dokument aus oder speichern Sie es als PDF — sofort verwendungsbereit.

Häufige Fragen: Werkvertrag

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Beim Werkvertrag schulden Sie einen bestimmten Erfolg (z.B. eine fertige Website). Beim Dienstvertrag schulden Sie nur Ihre Arbeitsleistung (z.B. stundenweise Beratung). Der Unterschied ist wichtig für Gewährleistung und steuerliche Behandlung.

Brauche ich als Freelancer einen Werkvertrag?

Dringend empfohlen. Ein Werkvertrag legt fest: was genau geliefert wird, bis wann, zu welchem Preis, und was bei Mängeln passiert. Ohne Vertrag gibt es im Streitfall keine Grundlage.

Was bedeutet Abnahme im Werkvertrag?

Die Abnahme ist die förmliche Bestätigung des Auftraggebers, dass das Werk vertragsgemäß erbracht wurde. Ab der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und der Vergütungsanspruch wird fällig.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Werkvertrag?

In Deutschland gilt nach BGB § 634a: 2 Jahre bei normalen Werkleistungen, 5 Jahre bei Bauwerken. In Österreich nach ABGB: 3 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei Bauwerken. Die Fristen beginnen mit der Abnahme.

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag — was ist richtig?

Wenn jemand dauerhaft in Ihren Betrieb integriert ist und Weisungen befolgt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor — egal was im Vertrag steht. Scheinselbstständigkeit kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Im Zweifel: Rechtsanwalt befragen.

Werkvertrag: Rechtsgrundlagen in Deutschland

Für Deutschland erstellt die KI „Werkvertrag“ nach deutschem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • §§ 631–650v BGB
  • § 640 BGB
  • §§ 634 ff. BGB
  • § 634a BGB
  • §§ 650a ff. BGB
  • §§ 631–650v BGB (Werkvertragsrecht, inkl. Bauvertragsrecht-Reform 2018)
  • Abnahme (§ 640 BGB): Vergütung wird mit Abnahme fällig
  • Mängelrechte §§ 634 ff. BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  • Verjährung von Mängelansprüchen: 2 Jahre bei beweglichen Sachen, 5 Jahre bei Bauwerken (§ 634a BGB)
  • Bei Bauleistungen: Bauvertrag als Sonderform (§§ 650a ff. BGB) mit Anordnungsrecht des Bestellers und Baubeschreibungspflicht; Vob/B kann ergänzend vereinbart werden

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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