Veröffentlicht am 07. Juli 2026
Kündigung widerrufen: Erfahren Sie, ob und wie Sie eine Kündigung zurücknehmen können. Rechtslage in Österreich & Deutschland mit Fristen.
Was ist eine Kündigungswiderruf? Definition und Überblick
Eine Kündigung widerrufen bedeutet, eine bereits eingereichte oder ausgesprochene Kündigung vor deren Wirksamkeit zurückzunehmen. Im Arbeitsrecht ist dies ein wichtiges Thema, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber oftmals nach voreiliger Kündigung eine Rücknahme anstreben. Der Widerruf einer Kündigung ist nicht automatisch möglich und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Die Möglichkeit der Kündigungswiderruf hängt davon ab, ob die Kündigung bereits wirksam geworden ist oder noch widerrufen werden kann. In Österreich und Deutschland gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für eine solche Rücknahme. Arbeitnehmer sollten wissen, dass eine Kündigungswiderruf zeitlich begrenzt ist und bestimmte formale Anforderungen erfüllen muss.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Kündigungswiderruf. Nach Paragraph 130 BGB wird eine Kündigung wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht. Dies bedeutet, dass der Zugang maßgeblich ist, nicht die Absendung. Vor dem Zugang kann die Kündigung jederzeit widerrufen werden. Nach dem Zugang ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Grundkündigungsfrist nach Paragraph 622 Absatz 1 BGB beträgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist nach Paragraph 622 Absatz 2 BGB mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Betrieb oder Unternehmen (ab zwei Jahren auf einen Monat zum Monatsende, nach 20 Jahren auf sieben Monate). In einer vereinbarten Probezeit gilt nach Paragraph 622 Absatz 3 BGB eine Frist von zwei Wochen. Abweichungen sind durch Tarifvertrag und in engen Grenzen im Arbeitsvertrag möglich. Ein Widerruf der Kündigung ist nur möglich, wenn er dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit der Kündigung zugeht (Paragraph 130 Absatz 1 Satz 2 BGB); danach ist eine einseitige Rücknahme nicht mehr möglich. Eine Form schreibt das Gesetz für den Widerruf nicht ausdrücklich vor, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses selbst muss aber schriftlich erfolgen (Paragraph 623 BGB); aus Beweisgründen sollten Sie auch den Widerruf schriftlich erklären. Nach der Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, den Arbeitsvertrag weiterhin zu erfüllen, dies ist dann aber eine neue Vereinbarung, kein Widerruf.
Rechtslage in Österreich
Nach österreichischem Recht regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Kündigungsfrist und Widerruf. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Erklärung und wird nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen mit ihrem Zugang beim Empfänger wirksam. Die Kündigungsfristen regeln für Angestellte Paragraph 20 des Angestelltengesetzes und für Arbeiter Paragraph 1159 ABGB, mit gleichem Inhalt. Mangels günstigerer Vereinbarung kann der Arbeitnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats kündigen. Der Arbeitgeber kann mangels günstigerer Vereinbarung zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen; die Frist beträgt sechs Wochen und erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses bis auf fünf Monate. Abweichende Vereinbarungen und Kollektivverträge sind in gewissem Umfang möglich. Ein Widerruf der Kündigung ist vor dem Zugang möglich, nach dem Zugang jedoch nicht. Die Kündigung kann daher nur widerrufen werden, bevor sie beim Empfänger ankommt. Nach österreichischem Arbeitsrecht ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung zwar möglich, dies ist aber keine Kündigungswiderruf im rechtlichen Sinne, sondern eine neue Vereinbarung. Eine wirksam zugegangene Kündigung kann der Kündigende daher nicht mehr einseitig zurücknehmen. Eine stillschweigende Annahme der Rücknahme durch den Arbeitgeber kann jedoch zur Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Kündigung widerrufen
1. Zeitpunkt prüfen: Überprüfen Sie sofort nach Ausspruch der Kündigung, wann diese dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugegangen ist. Eine Kündigungswiderruf ist nur vor dem Zugang möglich. Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben haben, ist sie sofort wirksam. Bei postalischem Versand wird sie wirksam, wenn der Empfänger sie erhält, üblicherweise nach 1-2 Werktagen. 2. Widerruf verfassen: Schreiben Sie eine schriftliche Erklärung des Widerrufs auf Deutsch oder Österreichisch, je nachdem ob Sie in Deutschland oder Österreich tätig sind. Der Widerruf muss eindeutig formuliert sein und das Datum der ursprünglichen Kündigung enthalten. Beispiel: Ich widerrufe hiermit die am [Datum] ausgesprochene Kündigung meines Arbeitsverhältnisses. 3. Widerruf absenden: Versenden Sie den Widerruf ebenfalls schriftlich per beglaubigter Post mit Rückschein oder persönlich direkt zum Arbeitgeber oder zur Personalabteilung. Bewahren Sie den Rückschein oder die Bestätigung auf. Der Widerruf muss vor dem Zugang der ursprünglichen Kündigung ankommen oder zumindest zeitgleich. 4. Fristen einhalten: Der Widerruf muss der anderen Seite spätestens gleichzeitig mit der Kündigung zugehen. Eine feste Stundenfrist gibt es nicht; entscheidend ist allein, dass der Widerruf nicht später ankommt als die Kündigung. Wählen Sie deshalb einen schnelleren Übermittlungsweg als bei der Kündigung, etwa die persönliche Übergabe mit Zeugen. In Deutschland ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per E-Mail wegen der vorgeschriebenen Schriftform unwirksam (Paragraph 623 BGB, die elektronische Form ist ausgeschlossen). In Österreich schreibt das Gesetz für die Kündigung grundsätzlich keine Form vor, sofern nicht Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag die Schriftform verlangen. 5. Bestätigung einholen: Nach Versand des Widerrufs kontaktieren Sie den Arbeitgeber telefonisch oder schriftlich und bitten um Bestätigung des Widerrufsempfangs. Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich. 6. Rechtsrat einholen: Bei Unsicherheit oder bei Streitfällen konsultieren Sie einen Arbeitsrechtler, um Ihre Rechte zu wahren und Fristen nicht zu versäumen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Zu lange warten mit dem Widerruf. Die Kündigungswiderruf muss vor Zugang der Kündigung erfolgen. Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass der Widerruf noch innerhalb der Kündigungsfrist möglich ist. Die Lösung: Handeln Sie sofort nach dem Ausspruch der Kündigung, idealerweise noch am gleichen Tag. Versenden Sie den Widerruf per Einschreiben oder persönlich. Fehler 2: Widerruf nur mündlich und ohne Nachweis. Das Gesetz schreibt für den Widerruf keine bestimmte Form vor, ein mündlicher Widerruf lässt sich aber später leicht bestreiten und schwer beweisen. Viele Arbeitnehmer teilen ihrem Chef mündlich mit, dass sie die Kündigung widerrufen möchten. Die Lösung: Verfassen Sie den Widerruf immer schriftlich. Versenden Sie ihn per beglaubigter Post oder übergeben Sie ihn persönlich mit Zeuge. Fehler 3: Verwechslung von Widerruf mit Aufhebungsvertrag. Nach erfolgter Kündigungswiderruf kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, dies ist aber nicht das Gleiche. Manche denken, ein später geschlossener Aufhebungsvertrag könne die Kündigung rückgängig machen. Die Lösung: Verstehen Sie, dass nur ein echter Widerruf vor Zugang der Kündigung gültig ist. Ein Aufhebungsvertrag ist eine neue Vereinbarung nach einer wirksamen Kündigung. Fehler 4: Keine Dokumentation. Viele behalten keine Kopien oder Belege über den Widerruf. Die Lösung: Speichern Sie alle Kommunikation, Einschreiben-Rückscheine und Bestätigungen. Diese sind essentiell, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
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