📄 Rechnung — Muster für Deutschland
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
Rechnung – Anschauungsmuster
Dieses Dokument ist ein öffentliches Anschauungsmuster mit fiktiven Daten. Es dient ausschließlich der Veranschaulichung und ist nicht als tatsächliche Rechnung verwendbar.
Ausstellungsdatum: 31.07.2026
Ausstellungsort: Berlin
Rechnungsaussteller
Max Mustermann
Musterstraße 1
10115 Berlin
E-Mail: max.mustermann@musterfirma-beispiel.de
Steuernummer: 30/123/45678
USt-IdNr.: DE123456789
Rechnungsempfänger
Maria Musterfrau
Musterfrau Consulting GmbH
Beispielallee 22
10117 Berlin
§ 1 Rechnungsangaben
Die vorliegende Rechnung wird gemäß § 14 Abs. 4 UStG mit den nachfolgend aufgeführten Pflichtangaben erstellt, um die formale Ordnungsmäßigkeit im Geschäftsverkehr zwischen den genannten Parteien sicherzustellen. Die Rechnungsnummer wird fortlaufend und einmalig vergeben, um eine eindeutige Identifizierung des Geschäftsvorfalls zu gewährleisten.
| Rechnungsnummer | RE-2026-0731-014 |
| Rechnungsdatum | 31.07.2026 |
| Leistungsdatum | 15.07.2026 |
| Zahlungsziel | 14 Tage netto (fällig bis 14.08.2026) |
§ 2 Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Rechnung ist die nachfolgend beschriebene Leistung, die im angegebenen Leistungszeitraum vollständig erbracht wurde. […] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis (netto) | Gesamt (netto) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratungsleistung Webdesign, Konzeption & Umsetzung (Musterprojekt „Website Relaunch") | 1 | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
§ 3 Berechnung der Umsatzsteuer
Der Nettobetrag wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG nach Steuersätzen aufgeschlüsselt und um die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes erhöht. […] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
| Nettobetrag | 2.500,00 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 475,00 € |
| Bruttobetrag | 2.975,00 € |
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bis zum genannten Fälligkeitsdatum auf das nachfolgend angegebene Konto zu überweisen. […] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 5 Bankverbindung
Zahlungen sind ausschließlich auf das folgende Geschäftskonto zu leisten. Der Verwendungszweck sollte zur eindeutigen Zuordnung stets die Rechnungsnummer enthalten.
| Kontoinhaber | Max Mustermann |
| IBAN | DE02 1009 0000 1234 5678 90 |
| BIC | BEVODEBB |
| Verwendungszweck | RE-2026-0731-014 |
§ 6 Hinweise zur E-Rechnung und Aufbewahrung
Bei dieser Rechnung handelt es sich, sofern der Leistungsempfänger ein inländisches Unternehmen ist, um eine Sichtkopie im Sinne der E-Rechnungsvorgaben. Für den umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug im B2B-Bereich kann zusätzlich die Übermittlung einer strukturierten elektronischen Rechnung (z. B. im Format XRechnung oder ZUGFeRD gemäß EN 16931) erforderlich sein. Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen greift gestaffelt ab dem 01.01.2027 bzw. spätestens ab dem 01.01.2028 verpflichtend für alle inländischen Unternehmen; die Pflicht zum Empfang besteht bereits seit dem 01.01.2025.
Diese Rechnung sowie alle zugehörigen Unterlagen sind gemäß § 14b UStG durch beide Vertragsparteien für einen Zeitraum von acht Jahren ab Ablauf des Kalenderjahres der Ausstellung aufzubewahren. Diese Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zuvor zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Aufbewahrung hat in einer Form zu erfolgen, die eine jederzeitige Lesbarmachung und Nachprüfbarkeit durch die Finanzverwaltung ermöglicht.
Diese Rechnung enthält keinen Hinweis nach § 19 UStG, da vorliegend – rein zu Musterzwecken – vom Regelfall der Umsatzsteuerpflicht ausgegangen wird. Sollte im individuellen Anwendungsfall die Kleinunternehmerregelung greifen, entfiele der gesonderte Steuerausweis und stattdessen wäre der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" aufzunehmen.
Ende des Anschauungsmusters – fiktive Daten, keine rechtliche oder steuerliche Verwendbarkeit.
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